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Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
GoBD, kurz für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, regelt z.B.:
- Buchführungspflichten – vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle
- Aufbewahrungspflichten – steuerrelevante Unterlagen müssen in der Regel 10 Jahre aufbewahrt werden
- Unveränderbarkeit – digitale Dokumente dürfen nachträglich nicht manipuliert werden
- Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit – Daten müssen jederzeit maschinell auswertbar und prüfbar sein
- Datenzugriff durch das Finanzamt – Finanzbehörden dürfen auf elektronische Daten zugreifen
Freiberufler, für die die Plattform Belexo entwickelt wird, sind grundsätzlich zur Einhaltung der GoBD verpflichtet.