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Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

GoBD, kurz für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, regelt z.B.:

  • Buchführungspflichten – vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle
  • Aufbewahrungspflichten – steuerrelevante Unterlagen müssen in der Regel 10 Jahre aufbewahrt werden
  • Unveränderbarkeit – digitale Dokumente dürfen nachträglich nicht manipuliert werden
  • Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit – Daten müssen jederzeit maschinell auswertbar und prüfbar sein
  • Datenzugriff durch das Finanzamt – Finanzbehörden dürfen auf elektronische Daten zugreifen

Freiberufler, für die die Plattform Belexo entwickelt wird, sind grundsätzlich zur Einhaltung der GoBD verpflichtet.